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Datenschutzerklärung dringen anpassen

In gut zwei Wochen steht der Stichtag zur DS-GVO an. Ein guter Zeitpunkt, sich um die Datenschutzerklärung der eigenen Website zu kümmern. Die DS-GVO hält zahlreiche neue Anforderungen bei den Informationspflichten des Verantwortlichen gegenüber der Betroffenen parat. Darunter fallen auch die Informationspflichten im Rahmen einer Website. Selbst reine Websites, die über keine Registrierung, keinen Newsletter, kein Kontaktformular oder ähnliches verfügen haben eine Reihe an Informationspflichten zu erfüllen. Je mehr Features und Datenerhebung stattfindet, desto umfangreicher und detaillierter muss die Datenschutzerklärung formuliert werden. Für viele, gerade auch kleineren Unternehmen oder auch Vereinen, eine schwierige Aufgabe. Vielfach ist gar nicht im Detail bekannt, welche Inhalte, Module oder Fremddienste eingebunden wurden und wie aus technischer Sicht der Datenfluss angelegt ist. Häufige Folge sind unzutreffend formulierte Datenschutzerklärungen, die mithilfe von Generatoren zusammengewürfelt wurden und im Regelfall über mehr Dienste und Daten aufklären als tatsächlich betroffen sind. Je mehr, desto besser ist ein Leitspruch, der mit Vorsicht zu genießen ist. Schnell können Applikationen erklärt werden, die einen technischen Widerspruch benötigen. Ist das Modul nicht vorhanden kann der Widerspruch auch nicht realisiert werden. Eine logische Konsequenz, die jedoch für den Websitebesucher ggf. den Eindruck hinterlässt, der Betreiber verweigere Betroffenenrechte. Die Folge kein eine Beschwerde bei der Behörde sein. Oder es werden Datenübermittlungen erläutert, die nicht stattfinden. Eine zwiespältige Angelegenheit bei Auskunftsanfragen. Datenschutzerklärungen können ohne weiteres mit kostenfreien Onlinegeneratoren verfasst werden, allerdings ist hierzu die genaue (technische) Kenntnis über die eigene Website Grundvoraussetzung.