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Frage 1:
Wen oder was schütz die DS-GVO?
a) Unternehmen
b) Vereine
c) natürliche Personen
d) öffentliche Einrichtungen (Behörden)
Frage 2:
Was beinhaltet das BDSG-neu?
a) Eine detaillierte Abschrift der DS-GVO in allen Amtssprachen.
b) Zusätzliche Anforderungen neben den Anforderungen aus der DS-GVO.
c) Erleichterungen und Ausnahmen von den Anforderungen der DS-GVO.
d) Den identischen Inhalt wie die DS-GVO, lediglich anders formuliert.
Frage 3:
Welche Daten gehören künftig nach der DS-GVO zu den besonderen Datenkategorien?
a) politische Meinung
b) biometrische Daten
c) gemeldete Wohnadresse
d) Steuerdaten
Frage 4:
Welche Voraussetzungen für eine Einwilligung gelten künftig unter der DS-GVO?
a) Sie muss schriftlich erfolgen.
b) Sie muss auf freiwilliger Basis erfolgen.
c) Sie muss auf dem Formblatt der Aufsichtsbehörde erfolgen.
d) Sie muss detailliert über Art, Umfang und Umgang aufklären.
Frage 5:
Ab wann muss in einem Unternehmen in jedem Fall ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten geführt werden?
a) ab 10 Mitarbeiter
b) ab 50 Mitarbeiter
c) ab 250 Mitarbeiter
d) ab 1000 Mitarbeiter
Frage 6:
Was gibt es bei Auskünften an betroffene Personen zu beachten?
a) Sie muss stets schriftlich erfolgen.
b) Bestätigung, ob und welche personenbezogenen Daten vorhanden sind.
c) Die Aufsichtsbehörde muss vor der Erteilung benachrichtigt werden.
d) Sie muss unverzüglich, spätestens nach einem Monat erteilt werden.
Frage 7:
Welche Gründe können zu einer Datenlöschung nach der DS-GVO führen?
a) Der externe IT-Dienstleister wird gewechselt.
b) Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist endet.
c) Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung.
d) Die Bilanz wird beim Finanzamt eingereicht.