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25.05 - Tag der Fake-News | DS-GVO

Am Freitag den 25.05.2018 war es nun soweit. Die DS-GVO hat final die bisherigen europäischen Datenschutzverordnungen abgelöst und gilt unmittelbar als verbindlich in jedem EU-Mitgliedsstaat. In Deutschland wurde zeitgleich das bisherige BDSG durch eine Neufassung mit entsprechenden Anpassungen an die neue Rechtslage abgelöst. An sich kein trivialer Vorgang in der juristischen Welt und dennoch eine spezielle Situation. Gesetzesänderungen sind auch immer Trendthema der unterschiedlichsten Medienformate. Ob privates Verlagshaus oder öffentlich rechtlicher Rundfunk, die Nachrichtenflut war groß und leider reduzierten sich die meisten Meldungen auf wenige Zeilen mit einem markanten Inhalt. Diese Kürze bewirkte eine unvollständige und somit fehlerhafte Darstellung der künftigen gesetzlichen Lage mit den entsprechenden Rechten und Pflichten der Betroffenen.

Ein großer Teil der Meldungen bezog sich auf die scheinbaren neuen Rechte der Betroffenen in Punkto Auskunftsrecht und Datenlöschung. Vielfach habe ich selbst gelesen bzw. im Radio gehört, dass mit der DS-GVO betroffene Personen nun ein Recht auf Auskunft über ihre Daten sowie ein Recht auf Löschung bei Verantwortlichen, meist Unternehmen oder Vereinen, haben. Diese und weitere Rechte hält die DS-GVO in der Tat parat, sind jedoch nicht neu und waren bereits unter dem BDSG (alt) gewohnte Praxis. Eine reine Fokussierung auf das übergeordnete Thema, ohne dabei auf die Details einzugehen verzerrt das Bild der Realität und hinterlässt bei den Lesern und Zuhörern einen falschen Eindruck. Juristische Themen sind vielfach komplizierter und vielschichtiger als dass Änderungen in wenigen Sätzen umfänglich beantwortet werden könnten. Daher verdienen leider die meisten Meldungen der letzten Woche das Siegel „Fake News“.